Das Beste in Frankreich – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Buchung einer oder mehrerer Reiseleistung(en) von Das Beste in Frankreich erfolgt auf Grundlage der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dabei gelten die Ziffern 2 a), b), 7 b), 8, 10, 11 c) ausschließlich für Pauschalreiseverträge. Ein Pauschalreisevertrag liegt vor bei der Buchung von Beherbergungsleistungen in Verbindung mit weiteren touristischen Einzelleistungen wie z.B. Museums-, Ausstellungsbesuche, Picknicks, Vermittlung von Events und Reiseführern. Sie werden auf die Anwendbarkeit der einzelnen Klauseln dieser AGB nur auf Pauschalreisen zusätzlich an den entsprechenden Stellen hingewiesen.

1. Vertragsschluss

a) Mit der Zusendung einer Buchungsanfrage bietet der Reisende Das Beste in Frankreich den Abschluss des Reisevertrages unverbindlich an. Das Beste in Frankreich stellt dem Reisenden sodann alle wesentlichen Informationen zum Vertragsschluss sowie zu der Reise zur Verfügung. Im Anschluss bietet der Reisende verbindlich per E-Mail, postalisch oder telefonisch und gegebenenfalls unter Nutzung des bereitgestellten Buchungsformulars den Vertragsschluss an. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung und Rechnung von Das Beste in Frankreich per E-Mail oder postalisch zustande.

b) Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

c) Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Reisende eine Reisebestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von ihm gebuchten Reiseleistungen enthält.

d) Weicht die Bestätigung von der Anmeldung ab, worauf der Kunde hinzuweisen ist, ist Das Beste in Frankreich an das neue Angebot 14 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb dieser Frist das Angebot annimmt oder die Rechnung zahlt.

2. Zahlung, Sicherungsschein

a) Bei Buchung einer Pauschalreise darf Das Beste in Frankreich Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Absicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise zur Verfügung gestellt wurde.
Sicherungsscheingeber für das Beste in Frankreich ist:

R+V Allgemeine Versicherung AG
Voltastraße 84
60486 Frankfurt

b) Nach Buchung und Erhalt der Reisebestätigung mit Sicherungsschein ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des gesamten Reisepreises innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Die Anzahlung ist per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Die Restzahlung ist spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig und zu zahlen, sofern der Sicherungsschein übergeben ist. Bei Verträgen, die weniger als 28 Tage vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der Gesamtpreis sofort zu Zahlung fällig, sobald der Sicherungsschein übergeben ist.

c) Bei Reiseeinzelleistungen ist nach Buchung und Erhalt der Reisebestätigung eine Anzahlung in Höhe von 30% des gesamten Reisepreises innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Die Anzahlung ist per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Die Restzahlung ist spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig.

d) Erfolgt die Anzahlung und/oder die Zahlung der Restsumme nicht fristgerecht, ist Das Beste in Frankreich berechtigt, nach entsprechender Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und dem Reisenden die Rücktrittskosten entsprechend den Stornostaffeln nach Ziffer 7 e) in Rechnung zu stellen.

3. Reiseunterlagen

a) Der Reisende erhält alle Reiseunterlagen und Voucher nach Überweisung der Restzahlung postalisch oder wahlweise per E-Mail zugesandt.

b) Der Kunde verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.

4. Inhalt des Reisevertrages

Inhalt des Reisevertrages sind die in der Reisebestätigung genannten Reiseleistungen. Die Vertragspartner von Das Beste in Frankreich sind nicht zur Vertretung befugt. Leistungsbeschreibungen in Prospekten oder auf den Webseiten der Vertragspartner sind für Das Beste in Frankreich nicht verbindlich. Die Teilnahme an Leistungen Dritter, die nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil geworden sind, erfolgt auf eigene Kosten und eigene Gefahr des Reisenden.
Beförderungsleistungen wie An- und Abreise sowie Fahrten am Urlaubsziel sind nie Bestandteil des Reisevertrages und erfolgen auf eigene Organisation und Kosten des Reisenden.

5. Leistungsänderungen

a) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsschluss erforderlich werden und die von Das Beste in Frankreich nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsrechte bleiben unberührt. Das Beste in Frankreich ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen unverzüglich mittels eines dauerhaften Datenträgers klar, verständlich und in hervorgehobener Form in Kenntnis zu setzen.

b) Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, soweit Das Beste in Frankreich eine solche ohne Mehrkosten für den Reisenden aus ihrem Angebot anbieten kann. Der Reisende hat die Wahrnehmung dieser Rechte innerhalb von einer von Das Beste in Frankreich gesetzten angemessenen Frist nach der Mitteilung von Das Beste in Frankreich über die Änderung der Reiseleistung ihr gegenüber zu erklären. Reagiert der Reisende nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die Änderung als angenommen.

c) Hat Das Beste in Frankreich für die Durchführung der geänderten Reiseleistungen bzw. der Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, wird dem Reisenden der Differenzbetrag erstattet.

6. Rücktritt und Kündigung durch das Beste in Frankreich

Das Beste in Frankreich kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz einer Abmahnung durch Das Beste in Frankreich die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten des Reisenden auf eine Verletzung der Informationspflichten durch das Beste in Frankreich zurückzuführen ist. Der Anspruch auf Zahlung des Reisepreises bleibt in diesem Fall erhalten, jedoch abzüglich des Wertes der ersparten Aufwendungen sowie denjenigen Vorteilen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt werden.

7. Rücktritt des Reisenden, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen

a) Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Das Beste in Frankreich schriftlich oder in Textform zu erklären.

b) Im Falle eines Rücktritts von oder Nichtantritts einer Pauschalreise durch den Reisenden verliert Das Beste in Frankreich den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Das Beste in Frankreich eine angemessene Entschädigung verlangen. Dies gilt nicht, soweit Das Beste in Frankreich den Rücktritt zu vertreten hat oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Reisenden an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Das Beste in Frankreich unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

c) Im Falle eines Rücktritts von Einzelreiseleistungen hat Das Beste in Frankreich Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, soweit der Rücktritt nicht von Das Beste in Frankreich zu vertreten ist. Bei mehreren einzelnen Reiseleistungen sind die Stornogebühren einzeln zu berechnen und anschließend zu addieren.

d) Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von Das Beste in Frankreich ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was das Beste in Frankreich durch die anderweitige Verwendung der Reiseleistung erhält. Die Höhe der Entschädigung ist auf Verlangen des Kunden zu begründen.

e) Das Beste in Frankreich hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie die Erwartungen hinsichtlich der unter Ziffer 7 d) genannten Faktoren berücksichtigen. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 25 % des Reisepreises
vom 29. bis 13. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
vom 12. bis 2. Tag vor Reiseantritt:  75 % des Reisepreises
ab dem Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt: 90 % des Reisepreises

f) Das Recht des Reisenden, einen geringeren Entschädigungsanspruch als den Geforderten nachzuweisen, bleibt unberührt.

g) Das Beste in Frankreich erstattet den bereits gezahlten Reisepreis abzüglich des Betrages des Entschädigungsanspruches unverzüglich nach Zugang der Rücktrittserklärung, jedenfalls innerhalb von 14 Tagen.

h) Sofern einzelne Reiseleistungen durch den Reisenden nicht in Anspruch genommen werden, die ordnungsgemäß angeboten wurden, besteht kein Anspruch auf Erstattung. Das Beste in Frankreich bemüht sich bei rechtzeitiger Mitteilung durch den Reisenden bei den Leistungsträgern um Zahlung der ersparten Aufwendungen. Dies entfällt, wenn die Leistungen unerheblich sind oder behördliche oder gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

8. Vertragsübertragung auf Ersatzperson bei Pauschalreisen

Der Reisende hat im Rahmen einer Pauschalreise das gesetzliche Recht, von Das Beste in Frankreich durch rechtzeitige Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass an seiner statt ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Das Beste in Frankreich sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Das Beste in Frankreich kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt oder seiner Teilnahme gesetzliche oder behördliche Verbote entgegenstehen. Tritt der Dritte in den Pauschalreisevertrag ein, haften er und der Reisende Das Beste in Frankreich als Gesamtschuldner für den Reisepreis und den Das Beste in Frankreich durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten. Zusätzliche Mehrkosten der Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten) sind ebenfalls vom Reisenden und Dritten als Gesamtschuldner zu tragen. Das Beste in Frankreich erteilt dem Reisenden einen Nachweis über die entstandenen Mehrkosten.

9. Umbuchung/Namenskorrektur

a) Auf Wunsch des Reisenden nimmt Das Beste in Frankreich vorbehaltlich der Verfügbarkeit bis zum 30. Tag vor der Anreise einmalig eine Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft und bei Einzelleistungen eine Änderung des Reisenden vor (Umbuchung). Für die Umbuchung erhebt Das Beste in Frankreich neben dem sich neu ergebenden Reisepreis eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro pro Person an. Soweit durch die Änderung Mehrkosten der Leistungsträger entstehen, sind diese ebenfalls von dem Reisenden zu tragen. Führt die Umbuchung zum Wegfall einer wesentlichen Reiseleistung, wird hierfür anteilig die pauschalierte Entschädigung gemäß Ziffer 7 e) berechnet. Dem Reisenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Das Beste in Frankreich keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.

b) Für eine nachträglich erforderlich werdende Korrektur oder Ergänzung des Namens eines Reiseteilnehmers, die auf einen Fehler des Anmeldenden oder des Reisenden zurückzuführen ist, berechnet das Beste in Frankreich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 Euro pro Person. Dem Reisenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Das Beste in Frankreich keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind. Durch die nachträgliche Korrektur oder Ergänzung des Namens entstehende Mehrkosten (z.B. Neuausstellungen von Tickets) trägt der Reisende.

10. Reisedokumente, Pass-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen

a) Das Beste in Frankreich informiert den Reisenden, der eine Pauschalreise gebucht hat, vor Vertragsabschluss über die Bestimmungen von Pass­, Visa­, Zoll­ und Gesundheitsvorschriften seines Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa.

b) Der Reisende ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner Person und in der seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren.

c) Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften in den von ihm bereisten Ländern selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, wenn sie nicht durch eine schuldhafte Falsch­ oder Nichtinformation durch Das Beste in Frankreich bedingt sind.

11. Gewährleistung, Mitwirkungspflicht, Abhilfeverlangen

a) Soweit die Reise nicht frei von Sachmängeln erbracht wird, kann der Reisende von Das Beste in Frankreich Abhilfe verlangen.

b) Der Reisende ist verpflichtet, den Mangel unverzüglich gegenüber Das Beste in Frankreich anzuzeigen. Unterlasst der Reisende die Mängelanzeige und kann das Beste in Frankreich aus diesem Grunde keine Abhilfe schaffen, kann der Reisende wegen dieses Mangels weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

c) Will ein Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er Das Beste in Frankreich zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Das Beste in Frankreich verweigert wird, die Abhilfe unmöglich ist oder eine sofortige Abhilfe notwendig ist.

12. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung von Das Beste in Frankreich für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Gleiches gilt, sofern Das Beste in Frankreich für das Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Etwaige darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

13. Versicherungen

Soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, sind im Reisepreis keine Reiseversicherungen enthalten. Das Beste in Frankreich empfiehlt den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung.

14. Datenschutz

a) Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten erfolgt nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur die Daten erhoben und an Vertragspartner weitergeleitet, die für die Durchführung des Reisevertrages und die Kundenbetreuung notwendig sind. Die Mitarbeiter und Vertragspartner von Das Beste in Frankreich sind hinsichtlich der personenbezogenen Daten zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Datenschutzerklärung kann unter https://www.das-beste-in-frankreich.de/datenschutz/ eingesehen werden.

b) Nach Buchung einer Reise kann das Beste in Frankreich Ihre Adressdaten zu eigenen Werbezwecken nutzen. Der Nutzung Ihrer Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit durch Mitteilung an Das Beste in Frankreich, Klausener Straße 11, 44229 Dortmund widersprechen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs wird Das Beste in Frankreich die Zusendung von Werbemitteln einstellen.

15. Gerichtsstand, Rechtswahl

a) Für Klagen gegen Das Beste in Frankreich gilt: Soweit es sich bei dem Reisenden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Dortmund. Entsprechendes gilt für individualreisende Verbraucher ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland. Pauschalreisende Verbraucher können nach Ihrer Wahl entweder in Dortmund oder in Frankreich Klage erheben. Dies gilt nicht, sofern zwingende ausländische verbraucherschützende Vorschriften etwas anderes bestimmen.

b) Auf dieses Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden, soweit dem Reisenden, der Verbraucher ist, hierdurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem ohne die Rechtswahl anzuwendendem Recht nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.

16. Vertragspartner

Das Beste in Frankreich
Sabine Laurent

Anschrift: Klausener Str. 11, 44229 Dortmund
Telefon: 0231 79 79 21 21
E-Mail: sabine.laurent@das-beste-in-frankreich.de

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