Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Zustandekommen des Reisevertrags
a. Mit Ihrer schriftlichen Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Grundlage der Anmeldung sind die von uns vorgelegten Reiseunterlagen. Unsere Vertragspartner sind nicht zur Vertretung befugt. Prospekte oder Angaben auf der Homepage des jeweiligen Hotels sind deshalb für uns nicht verbindlich.
Der Vertrag kommt erst durch unsere Bestätigung zustande. Unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie von uns eine Reisebestätigung und eine Rechnung.
b. Sollten Ihre Reiseanmeldung und unsere Reisebestätigung sowie unsere Rechnung nicht übereinstimmen, sind wir 14 Tage an das durch unsere Reisebestätigung unterbreitete Angebot gebunden. Eine Annahme bzgl. des neuen Vertrags kommt mit Ihrer Annahmeerklärung oder der Zahlung unserer Rechnung zustande.
c. Die An- und Abfahrt sowie Fahrten am Urlaubsort erfolgen mit Ihrem eigenen Pkw auf Ihre Kosten. Die Fahrten sind nicht Bestandteil des Reisevertrags.
2. Bezahlung
a. Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung und Rechnung wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des gesamten Reisepreises fällig sofern zwischen uns nichts anderes vereinbart wurde. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Der restliche Reisepreis ist spätestens 28 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig.
Die Übersendung des Sicherungsscheins erfolgt mit zusammen mit der Reisebestätigung und der Rechnung.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
b. Erfolgt Ihre Anzahlung und/oder die Zahlung der Restsumme nicht fristgerecht sind wir berechtigt, nach entsprechender Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Ihnen die Rücktrittskosten in Rechnung zu stellen.
3. Leistung, Preise
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsschluss erforderlich werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, wenn die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Gewährleistungsrechte beim Vorliegen von Mängeln bleiben unberührt.
Wir werden Sie hinsichtlich der notwendigen Änderungen und Abweichungen der Reiseleistungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
Sollte sich Ihre Planung am Reiseort ändern und Sie gebuchte Reiseleistungen nicht in Anspruch nehmen wollen oder können bitten wir um sofortige Mitteilung um unsere Vertragspartner entsprechend in Kenntnis setzen zu können.
4. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn
a. Sie können jederzeit vor Reisebeginn ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber unter der unten angegebenen Adresse zu erklären. Es wird geraten den Rücktritt schriftlich zu erklären. Beim Rücktritt oder Nichtantritt der Reise verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir von Ihnen eine angemessene Entschädigung für die bis dahin getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen fordern, die vom jeweiligen Reisepreis abhängig sind. Gewöhnliche ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen werden bei der Entschädigung pauschalisiert in Abzug gebracht. Wir behalten uns vor, eine höhere Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen können, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die pauschalisiert genannte entstanden sind. In diesem Fall werden wir die ersparten Aufwendungen und die ggf. anderweitige Verwendung der Reiseleistungen berücksichtigen und die geforderte Entschädigung konkret beziffern und zu belegen.
Sie sind berechtigt, die Entstehung keines Schadens oder eines geringeren Schadens im Rahmen des Rücktritts nachzuweisen. Wir sind berechtigt, im Einzelfall gegen Nachweis einen die Rücktrittspauschale übersteigenden Rücktrittschaden zu fordern. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die ersparten Aufwendungen und die ggf. anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen nachzuweisen.
Die pauschalisierte Entschädigung ist wie folgt von Ihnen zu zahlen:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 25 % des Reisepreises
vom 29. bis 13. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
vom 12. bis 2. Tag vor Reiseantritt: 75 % des Reisepreises
ab dem Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt: 90 % des Reisepreises
b. Sofern auf Ihren Wunsch nach der Buchung Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels oder der Unterkunft vorgenommen werden, fallen die gleichen Kosten an wie bei einem Rücktritt. Diese werden Ihnen in Rechnung gestellt. Sofern nur geringe Änderungen vorgenommen werden, werden hierfür pauschal 50 Euro berechnet.
c. Tritt eine Ersatzperson an Ihre Stelle, können wir die hierdurch verursachten Mehrkosten von Ihnen als ursprünglichen Reisenden und Ihrer Ersatzperson als Gesamtschuldner verlangen. Wir sind befugt, dem Wechsel der Reisenden zu widersprechen wenn die Ersatzperson den Erfordernissen der Reise nicht genügt oder behördliche oder gesetzliche Verbote entgegenstehen. Die Mehrkosten betragen in der Regel 50 Euro pro Person.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Sofern einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch genommen werden, die ordnungsgemäß angeboten wurden, besteht für Sie kein Anspruch auf Erstattung. Wir bemühen uns bei den Leistungsträgern um Zahlung der ersparten Aufwendungen. Dies entfällt, wenn die Leistungen unerheblich sind oder behördliche oder gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
6. Kündigung durch den Reiseveranstalter
Sofern Sie die Durchführung der Reise trotz unserer Mahnung nachhaltig stören oder sich vertragswidrig verhalten, besteht für uns ein Anspruch auf Rücktritt vom Reisevertrag. Der Anspruch auf Zahlung des Reisepreises bleibt uns erhalten. Der Wert für ersparte Aufwendungen wird angerechnet, sowie Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen stammen.
7. Aufhebung des Vertrags wegen höherer Gewalt
a. Wird der Reisevertrag infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen.
Höhere Gewalt liegt vor, sobald ein betriebsfremdes, von außen durch Naturkräfte oder durch Handlungen Dritter herbeigeführtes Ereignis eintritt, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung nahezu unvorhersehbar ist und auch durch den Einsatz äußerster Sorgfalt nicht verhindert werden kann. Beispiele sind Naturkatastrophen, Orkane, Erdbeben, Unruhen. Bei einer Kündigung vor Reiseantritt erhalten Sie den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Wir können für bereits erbrachte Aufwendungen eine Erstattung verlangen.
b. Nach Antritt der Reise kann bei gleichen Umständen ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. Wir werden die infolge der Vertragsaufhebung notwendigen Maßnahmen treffen.
8. Gewährleistung
a. Sie können den Vertrag kündigen sofern die Reise durch einen Mangel beeinträchtigt ist. Die Kündigung ist zulässig nachdem Sie uns eine angemessene Frist zur Abschaffung des Mangels gesetzt haben die ergebnislos verstrichen ist. Die Fristsetzung entfällt, wenn es unmöglich ist den Mangel zu beheben, wir uns weigern oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist. Zusätzlich können Sie Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
b. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden und eine Anzeige am Reiseort nicht schuldhaft unterlassen wurde.
9. Abtretung von Ansprüchen
Eine Abtretung Ihrer Ansprüche an Dritte ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei einer Abtretung von Ansprüchen an Personen, die selbst Reisende waren oder bei Antritt der Reise geworden wären.
10. Haftung des Reiseveranstalters
a. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit resultieren, wird auf den dreifachen Reisepreis beschränkt soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Gleiches gilt sofern wir für das Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
b. Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt je Reisendem und Reise. Darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
c. Findet eine Vermittlung von Fremdleistungen statt, übernehmen wir für diesbezügliche Leistungsstörungen sowie Personen- und Sachschäden und die in unseren Reiseunterlagen und der Reisebestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichneten Angebote keine Haftung. Dies gilt auch wenn die Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen teilnimmt.
11. Fristen
a. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise nach den §§ 651 c bis f BGB müssen uns gegenüber innerhalb eines Monats unter unserer unten genannten Adresse geltend gemacht werden.
b. Die Frist beginnt mit dem Tag der dem Tag des vertraglich vorgesehenen Zeitpunktes der Beendigung der Reise folgt. Ist dieser Tag ein Samstag, ein Sonntag oder ein staatlich anerkannten Feiertag ist der folgende Werktag maßgeblich.
c. Ansprüche können nach Ablauf der Frist nur dann geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert wurden.
12. Verjährung
a. Ihre Ansprüche aus den §§ 651 c bis f BGB verjähren in zwei Jahren soweit sie aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit stammen und auf vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung unsererseits oder der unserer Erfüllungsgehilfen stammen. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder der unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.
b. Ihre sonstigen Ansprüche aus den §§ 651 c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
c. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
d. Schweben Verhandlungen hinsichtlich der durch Sie geltend gemachten Ansprüche ist die Verjährung gehemmt bis wir oder Sie die Fortsetzung der Verhandlung verweigern. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
e. Die Fristen hinsichtlich Ziffer 12.a. und b. beginnen mit dem Tag der dem Tag des vertraglich vorgesehenen Zeitpunktes der Beendigung der Reise folgt. Ist dieser Tag ein Samstag, ein Sonntag oder ein staatlich anerkannter Feiertag tritt an die Stelle dieses Tages der folgende Werktag.
13. Datenschutz
Die Erhebung und Verwendung Ihrer personenbezogener Daten erfolgt nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur die Daten erhoben und an Vertragspartner weitergeleitet, die für die Durchführung der Reise notwendig sind. Unsere Mitarbeiter und Vertragspartner sind hinsichtlich der persönlichen Daten zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Der Nutzung Ihrer Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit durch Mitteilung an uns unter Das Beste in Frankreich, Klausener Straße 11, 44229 Dortmund widersprechen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs werden wir die Zusendung von Werbemitteln einstellen.
14. Gerichtsstand
a. Auf unser Vertragsverhältnis sowie das gesamte Rechtsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
b. Sie können uns nur an unserem Sitz in Dortmund verklagen.
c. Für unsere Klagen gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgeblich.
Reiseveranstalter:
Das Beste in Frankreich
Klausener Str. 11
44229 Dortmund
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.